Alle in unserer Praxisgemeinschaft tätigen Therapeuten sind zur Berufsausübung staatlich zugelassene Psychotherapeuten (approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten). Dementsprechend ist jeder von uns im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen.
Generell richten sich die Stundensätze nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Unsere Praxisgemeinschaft ist formal eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass wir derzeit keine Abrechnungszulassung (Kassensitz) für die gesetzlichen Krankenkassen besitzen. Die Anzahl der Kassensitze ist durch die Kassenärztliche Vereinigung beschränkt.
Sie bzw. Ihr Kind haben jedoch einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe ärztliche / psychotherapeutische Behandlung bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Es ist möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen, wenn die Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann. In diesem Fall erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Kosten (Kostenerstattungsverfahren).
Über die notwendigen Schritte zur Beantragung der Kostenerstattung im Kostenerstattungsverfahren informieren wir Sie gerne im Erstgespräch.
Alle notwendigen Informationen finden Sie im Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer!
Damit es nach dem Erstgespräch schnell weitergehen kann, empfehlen wir, dass Sie sich bereits in der Zeit vor dem Erstgespräch um folgende Unterlagen bemühen: