Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten und erprobten Verfahren. Dabei gilt Psychotherapie als Krankenbehandlung und darf nur von speziell dafür ausgebildeten Personen angewandt werden.
Die Verhaltenstherapie ist – neben der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der systemischen Psychotherapie – ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen.
Eine Psychotherapie ist eine speziell auf den jeweiligen Menschen zugeschnittene Behandlung. Je nachdem, aus welchem Grund ein Patient eine Psychotherapie macht, kann sich die Vorgehensweise sehr unterscheiden.
Bei einer Verhaltenstherapie stehen aber immer aktuelle, vom Patienten als belastend erlebte Gefühle, Gedanken oder Handlungen im Vordergrund. Verhaltenstherapeuten gehen davon aus, dass psychischen Erkrankungen ein erlerntes Verhalten zugrunde liegt, das auch wieder verlernt werden kann. In der Therapie lernen Patienten, wie sie besser mit belastenden Gedanken oder Situationen umgehen können.
Bei einer verhaltenstherapeutischen Behandlung geht es häufig darum, neue und alternative Verhaltensweisen auszuprobieren, um eingefahrene Muster zu unterbrechen und neue Erfahrungen zu machen. Das bedeutet auch, dass eine Verhaltenstherapie eine recht aktive Therapie ist. Die in den Therapiesitzungen gemachten Erfahrungen sollen mit Hilfe von therapeutischen Hausaufgaben in den Alltag übertragen werden.
Generell wird Verhaltenstherapie bei allen psychischen Erkrankungen angewandt, dazu gehören unter anderem:
Grundsätzlich behandeln wir in unserer Praxis Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren. Wurde die Therapie vor dem 21. Geburtstag begonnen, kann sie auch danach noch fortgesetzt werden.
In der Regel werden Kinder und Jugendliche durch ihre Eltern bei uns angemeldet. Ab einem Alter von 15 Jahren können sich Jugendliche auch selbst bei uns anmelden – auch ohne vorher ihre Eltern darüber zu informieren. Beim Kostenerstattungsverfahren ist allerdings bei minderjährigen Patienten die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verstehen wir psychische Probleme immer als ein komplexes Geschehen, das einen großen Einfluss auf die engen Bezugspersonen des Patienten hat. Ebenso werden psychische Probleme auch vom Verhalten und den Reaktionen der Bezugspersonen beeinflusst. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht wichtig, gerade zu Beginn, aber auch im Verlauf der Therapie mit Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen zu arbeiten.
Es geht dabei nicht darum, einen „Schuldigen“ für die psychischen Probleme eines Kindes zu suchen. Oft können Lösungen aber nur gemeinsam gefunden und in die Tat umgesetzt werden. Wie intensiv und häufig die „Elternarbeit“ stattfindet, ist von Patient zu Patient verschieden und stellt sich oft erst im Verlauf der Therapie heraus.